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Übersetzungen Deutsch ⇔ Russisch

Übersetzerin Deutsch ⇔ Russisch

Dr. Elena Franzreb
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin
für die russische Sprache

Tel.: 06023 - 957 04 01

Im Setzling 2 ◊ 63755 Alzenau
(Landkreis Aschaffenburg)

info@german-russian.eu ◊ www.german-russian.eu 
Dr. Elena Franzreb, Übersetzerin Deutsch ⇔ Russisch
Nach meinem Studium der Slawischen Sprachwissenschaft und Betriebswirtschaft in Frankfurt am Main promovierte ich im Fach Ostslawische Philologie mit der Untersuchung zur russischen Sprache der Wirtschaft und des Wirtschaftsrechts. Zuvor absolvierte ich eine kaufmännische Berufsausbildung in Frankfurt und eine Berufsausbildung als Fremdsprachensekretärin in Sankt Petersburg. Meine beruflichen Erfahrungen, die ich in Sankt Petersburg gesammelt habe, umfassen Tätigkeiten als Fremdsprachensekretärin, Sachbearbeiterin und Übersetzerin in mehreren russischen Großhandelsfirmen.
All das bildete eine gute theoretische und praktische Grundlage für meine berufliche Weiterprofilierung als Fachübersetzerin in den Bereichen Wirtschaft und Recht. Meine übersetzerische Kompetenz habe ich auch in der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen (in Hessen) nachgewiesen. 
Das richtige Können kommt aber erst mit der Erfahrung. Im Laufe meiner freiberuflichen Tätigkeit als Übersetzerin habe ich für eine Vielzahl kleinerer, mittelständiger und großer Industrie- und Handelsunternehmen, Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater, renommierte Übersetzungsagenturen Übersetzungen ins Russische übernommen. Aus der Auftragslage ergab sich, dass ich mich selbständig in die Bereiche MarketingTextil und Mode, Tourismus, Bau und Baustoffe eingearbeitet und mich auf diesen Gebieten weiterspezialisiert habe. 
Als Übersetzerin für die russische Sprache wurde ich vom Landgericht Aschaffenburg öffentlich bestellt und beeidigt (Aktenzeichen: 316 Verz.-Nr. 90) sowie vom Landgericht Darmstadt allgemein ermächtigt (Aktenzeichen: 316 E 3 12/06). 
Dr. Elena Franzreb, Übersetzerin Deutsch ⇔ Russisch
Diese richterliche Anerkennung ist auch eine Voraussetzung für die internationale Legalisierung (Überbeglaubigung) von Übersetzungen. Diese kommt zustande, indem das Landgericht, bei dem die Übersetzerin geführt wird, auf der Übersetzung die Apostille anbringt. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels, mit dem die Übersetzung versehen ist. 

Dieses Verfahren kommt häufig zum Einsatz, wenn ein deutsches Unternehmen eine Niederlassung in Russland, Weißrussland oder Kasachstan gründet oder an einer öffentlichen Ausschreibung in einem dieser Länder teilnimmt. In diesem Fall müssen Handelsregisterauszüge, Satzungen, Statuten, Steuerunterlagen, Unternehmenspräsentationen, Produkt- und Leistungsbeschreibungen usw. ins Russische übersetzt und amtlich beglaubigt werden. 
Dr. Elena Franzreb, Übersetzerin Deutsch ⇔ Russisch, BDÜ-Mitglied
Ich bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ). Alle Mitglieder haben vor der Aufnahme in den Berufsverband eine einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung nachgewiesen. Sie sind sprachlich und fachlich qualifiziert und wissen, wie die Übersetzung sein soll, um die gewünschte Zielgruppe oder den gewünschten Gesprächspartner im In- und Ausland erreichen zu können.
Elena Franzreb, Ihre Übersetzerin für Russisch