Dr. Elena Franzreb
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin
für die russische Sprache
Tel.: 06023 - 957 04 01
Im Setzling 2 ◊ 63755 Alzenau
(Landkreis Aschaffenburg)
info@german-russian.eu ◊
www.german-russian.eu
Nach meinem Studium der Slawischen Sprachwissenschaft und Betriebswirtschaft in Frankfurt am Main promovierte ich im Fach Ostslawische Philologie mit der Untersuchung zur russischen Sprache der Wirtschaft und des Wirtschaftsrechts. Zuvor
absolvierte ich eine kaufmännische Berufsausbildung in Frankfurt und eine Berufsausbildung als Fremdsprachensekretärin in Sankt Petersburg. Meine beruflichen Erfahrungen, die
ich in Sankt Petersburg gesammelt habe, umfassen Tätigkeiten als Fremdsprachensekretärin, Sachbearbeiterin und Übersetzerin in mehreren russischen Großhandelsfirmen.
All das bildete eine gute theoretische und praktische Grundlage für meine berufliche Weiterprofilierung als Fachübersetzerin in den Bereichen Wirtschaft und Recht. Meine
übersetzerische Kompetenz habe ich auch in der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen (in Hessen) nachgewiesen.
Das richtige Können kommt aber erst mit der Erfahrung. Im Laufe meiner freiberuflichen Tätigkeit als
Übersetzerin habe ich für eine Vielzahl kleinerer, mittelständiger und großer Industrie- und Handelsunternehmen, Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater, renommierte
Übersetzungsagenturen Übersetzungen ins Russische übernommen. Aus der Auftragslage ergab sich, dass
ich mich selbständig in die Bereiche Marketing, Textil und Mode, Tourismus, Bau und Baustoffe eingearbeitet und mich auf diesen Gebieten
weiterspezialisiert habe.
Als Übersetzerin für die russische Sprache wurde ich vom Landgericht Aschaffenburg öffentlich bestellt und beeidigt (Aktenzeichen: 316 Verz.-Nr. 90) sowie vom Landgericht Darmstadt
allgemein ermächtigt (Aktenzeichen: 316 E 3 12/06).
Diese richterliche Anerkennung ist auch eine Voraussetzung für die internationale Legalisierung
(Überbeglaubigung) von Übersetzungen. Diese kommt zustande, indem das Landgericht, bei dem die
Übersetzerin geführt wird, auf der Übersetzung die Apostille anbringt. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die
Unterzeichnerin gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels, mit dem die Übersetzung versehen ist.
Dieses Verfahren kommt häufig zum Einsatz, wenn ein deutsches Unternehmen eine Niederlassung in Russland,
Weißrussland oder Kasachstan gründet oder an einer öffentlichen Ausschreibung in einem dieser Länder teilnimmt. In diesem Fall müssen Handelsregisterauszüge, Satzungen, Statuten, Steuerunterlagen, Unternehmenspräsentationen, Produkt- und Leistungsbeschreibungen usw. ins Russische übersetzt und amtlich beglaubigt werden.
Ich bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ). Alle Mitglieder haben vor
der Aufnahme in den Berufsverband eine einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung nachgewiesen. Sie sind sprachlich und fachlich qualifiziert und wissen, wie die Übersetzung sein soll, um die gewünschte Zielgruppe oder den gewünschten Gesprächspartner im In- und Ausland erreichen zu können.
Elena Franzreb, Ihre Übersetzerin für Russisch