Dr. Elena Franzreb
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin
für die russische Sprache
Tel.: 06023 - 957 04 01
Im Setzling 2 ◊ 63755 Alzenau
(Landkreis Aschaffenburg)
info@german-russian.eu ◊
www.german-russian.eu
Beglaubigte Übersetzungen
Sie kamen nach Deutschland, um hier zu
arbeiten oder zu studieren? Ihnen steht ein besonderes Ereignis, z. B. eine Eheschließung, bevor? Dann müssen Sie Ihre in der russischen Sprache verfassten Urkunden zur Vorlage bei Behörden oder
anderen Einrichtungen von einem dazu ermächtigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen.
Der Übersetzer bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch seine Unterschrift und seinen Stempel. Solche Übersetzungen werden in Deutschland von allen Behörden und Einrichtungen akzeptiert und erfordern keine weiteren Beglaubigungen. Auslassungen oder Änderungen sind in solchen Übersetzungen nicht zulässig.
Im Bestätigungsvermerk des Übersetzers muss auch angegeben werden, in welcher Form (Original, beglaubigte Abschrift, einfache Fotokopie usw.) die Urkunde dem Übersetzer vorlag.
Die Urkunden sind in der Regel im Original für die Übersetzung
einzureichen.
Solche Aufträge nehme ich per Post
(Einschreiben) an (bitte keine Besuche). In einigen Fällen ist es ausreichend eine einfache Kopie für die Übersetzung vorzulegen. Bitte
fragen Sie im Voraus bei der Behörde, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen (z. B. im Finanzamt), ob sie eine solche
Übersetzung akzeptieren würden. Bei positiver Antwort können Sie mir Ihre Urkunde in einfacher
Kopie oder gescannt per E-Mail zusenden.