Übersetzungen Russisch
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
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Übersetzungen Deutsch ⇔ Russisch

Beglaubigte Übersetzungen
Russisch ⇔ Deutsch

Dr. Elena Franzreb
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin
für die russische Sprache

Tel.: 06023 - 957 04 01

Im Setzling 2 ◊ 63755 Alzenau
(Landkreis Aschaffenburg)

info@german-russian.eu ◊ www.german-russian.eu 

Beglaubigte Übersetzungen


Sie kamen nach Deutschland, um hier zu arbeiten oder zu studieren? Ihnen steht ein besonderes Ereignis, z. B. eine Eheschließung, bevor? Dann müssen Sie Ihre in der russischen Sprache verfassten Urkunden zur Vorlage bei Behörden oder anderen Einrichtungen von einem dazu ermächtigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen.

Der Übersetzer bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch seine Unterschrift und seinen Stempel. Solche Übersetzungen werden in Deutschland von allen Behörden und Einrichtungen akzeptiert und erfordern keine weiteren Beglaubigungen. Auslassungen oder Änderungen sind in solchen Übersetzungen nicht zulässig. 

Im Bestätigungsvermerk des Übersetzers muss auch angegeben werden, in welcher Form (Original, beglaubigte Abschrift, einfache Fotokopie usw.) die Urkunde dem Übersetzer vorlag. Die Urkunden sind in der Regel im Original für die Übersetzung einzureichen.

Solche Aufträge nehme ich per Post (Einschreiben) an (bitte keine Besuche). In einigen Fällen ist es ausreichend eine einfache Kopie für die Übersetzung vorzulegen. Bitte fragen Sie im Voraus bei der Behörde, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen (z. B. im Finanzamt), ob sie eine solche Übersetzung akzeptieren würden. Bei positiver Antwort können Sie mir Ihre Urkunde in einfacher Kopie oder gescannt per E-Mail zusenden.